Milieuschutz und Klimaschutz in Berlin: Umgang und Lösungen mit dem ZielkonfliktOnline-Werkstatt II

Mittwoch, 10. März 2021, 14.00-17.00 Uhr

Mehr als ein Viertel der Berliner Wohnungen befindet sich in Milieuschutzgebieten. Ziel der Milieuschutzgebiete ist es, einer Verdrängung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Energetische Sanierungsmaßnahmen und teilweise auch der Heizungswechsel bedürfen in Milieuschutzgebieten fallweise einer besonderen Genehmigung durch die Bezirke. Energetische Sanierungen über das Mindest-Niveau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hinaus werden nur in wenigen Bezirken unter Auflagen genehmigt. Diese Einschränkungen sind für das Erreichen der Klimaschutzziele Berlins problematisch, da die Sanierungsrate und auch die Sanierungstiefe deutlich gesteigert werden muss.

Zu diesen Aspekten fand am 10. März 2021 ein Werkstattgespräch als Online-Veranstaltung statt. Die Veranstaltung richtete sich an Vertreter/innen der Bezirke, der Wohnungswirtschaft, der Mietvereine und Eigentümerverbände, Fernwärme-Betreiber und städtische Wohnungsbaugesellschaften. Ziele der Veranstaltung waren ein Erfahrungsaustausch zwischen diesen Akteuren zum Umgang mit Sanierungsmaßnahmen und Heizungswechseln in Milieuschutzgebieten sowie die gemeinsame Diskussion und Bewertung von Lösungsansätzen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Ambitionierte Sanierungen bei Förderung und fairer Kostenverteilung möglich

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung stellte Ergebnisse von modellbasierten Berechnungen vor, welche die Kosten und die Kostenverteilungen von energetischen Sanierungen auf Vermieter/innen und Mieter/innen aufzeigen. Insgesamt verdeutlichen die Berechnungen, dass eine ambitionierte Sanierungstiefe für Mieter/innen zu Entlastungen gegenüber einem geringeren Sanierungsniveau führen kann. Je höher die entlastende Energieeinsparung, desto besser. Hohe Förderungen des ambitionierten Sanierungsniveaus und ein effizienter und CO2-armer Wärmeerzeuger sind dabei langfristig Voraussetzungen für positive Ergebnisse für die Mieter/innen.

Als weiteren Input stellte die Kanzlei Becker Büttner Held die aktuelle Rechtslage in Milieuschutzgebieten dar und zeigte Lösungsansätze zur Umsetzung von (mehr) Klimaschutzmaßnahmen in Milieuschutzgebieten auf. Die Ansätze wurden durch die Teilnehmenden bewertet und anschließend diskutiert.

Gesetzliche Vorgaben gewünscht

Am häufigsten als wichtigste Maßnahme wurden Förderprogramme für kostenintensive Maßnahmen in Milieuschutzgebieten genannt. Eine landesgesetzliche Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien, die Entwicklung eines gemeinsamen, bezirksübergreifenden Leitbildes zum Umgang mit Klimaschutzmaßnahmen in Milieuschutzgebieten und die Bemühung, Genehmigungsverfahren transparenter, einfacher und einheitlicher zu gestalten, wurden ebenfalls von vielen Teilnehmenden als sinnvoll erachtet. Auch die Anpassung der Bundesgesetze sowie die Unterstützung bei der Entwicklung von Nebenbestimmungen wurden von einigen Teilnehmenden befürwortet.

Das Projektteam hat die Ergebnisse der Diskussion in einer Publikation aufgegriffen, die Lösungsansätze zum Thema Milieuschutz und Klimaschutz in Berlin aufzeigen soll.

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